Diplom-Psychologin

Friederike Forner-Preußer



Meine Praxis

An dieser Stelle möchte ich Euch und Ihnen meine Praxisräume sowie die Abläufe meiner psychotherapeutischen Arbeit vorstellen. 

Ich behandele in meiner Praxis sowohl gesetzlich versicherte als auch privat versicherte Patienten.  

 

Mein Behandlungsspektrum umfasst die im Kindes- und Jugendalter auftretenden Psychischen- und Verhaltensstörungen. Hierzu zählen u. a. 

 

*aggressive Verhaltensauffälligkeiten                            

*Ängste  

*Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen             

*Bindungsstörungen  

*Depressionen  

*emotionale Störungen  

*Entwicklungsstörungen   

*Essstörungen 

*frühkindliche Regulationsstörungen (Fütter-, Schrei- und Schlafproblematik)  

*Persönlichkeitsstörungen

*posttraumatische Belastungsstörungen  

*Zwangsstörungen.  

 

 

  

Anmeldung und Ablauf für gesetzlich versicherte Patienten:

 

Telefonische Anmeldung:

Meine Praxis ist eine Bestellpraxis. Sie rufen zu meiner Telefonsprechzeit dienstags und mittwochs von 8:40 – 9:30 Uhr unter der Telefonnummer 034298 – 73 59 15 an und vereinbaren für die Erstvorstellung einen Termin in meiner Terminsprechstunde. Bitte kommen Sie nur mit einem Termin in die Terminsprechstunde.


Terminsprechstunde:

Zum vereinbarten Termin in der Terminsprechstunde bringen Sie bitte unbedingt die Krankenversichertenkarte des Patienten mit; eine Überweisung ist nicht nötig. Bei minderjährigen Patienten ist zudem die Zustimmung aller Sorgeberechtigten zur Inanspruchnahme der Terminsprechstunde notwendig; andernfalls kann der Termin nicht stattfinden. Den entsprechenden Vordruck sende ich Ihnen per Post oder E-Mail zu, sofern wir dies bei der telefonischen Anmeldung abgesprochen haben.


Im Rahmen der Terminsprechstunde erfolgen die Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt bzw. der Verdacht besteht, sowie die Empfehlung für die weitere Diagnostik, Behandlung und ggf. alternative Versorgungsangebote (z. B. Präventionsangebote, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen etc.).

Am Ende der Terminsprechstunde erhalten Sie ein allgemeines Informationsblatt zur Richtlinienpsychotherapie („Ambulante Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte“) sowie eine schriftliche Rückmeldung in Form eines patientengerechten Befundberichts zum Ergebnis der Sprechstunde mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen („Individuelle Patienteninformation“). Bei entsprechender Indikation und verfügbaren Kapazitäten können insgesamt bis zu fünf Terminsprechstunden (jeweils 50 Minuten) in meiner Praxis stattfinden.


Akutbehandlung:

Bei entsprechender Indikation besteht die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Akutbehandlung. Diese soll der Besserung und Stabilisierung in akuten psychischen Krisen und der Vorbereitung auf eine ggf. nachfolgende ambulante oder stationäre Psychotherapie dienen. Erbrachte Sitzungen im Rahmen der Akutbehandlung werden dann auf das Kontingent der nachfolgenden Psychotherapie angerechnet.


Probatorische Sitzungen:

Bei entsprechender Indikation und verfügbaren Kapazitäten können im Anschluss an die Terminsprechstunde bis zu sechs probatorische Sitzungen (jeweils 50 Minuten) in meiner Praxis durchgeführt werden. Diese dienen der weiterführenden Diagnostik und Indikationsprüfung für eine ambulante Psychotherapie.


Sofern ein Behandlungsbedarf besteht und Sie mir den Behandlungsauftrag erteilen, wird die Kostenübernahme für die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Hierbei gilt, dass Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren bereits ein altersentsprechendes Recht haben, über die Psychotherapie und über den Umgang mit den geschützten Daten mitzubestimmen. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche i. d. R. ihre Rechte aus der Sozialversicherung und aus dem Datenschutz auch ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten wahrnehmen und die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Einer selbstständigen Beantragung der Psychotherapie durch Jugendliche können die Sorgeberechtigten schriftlich gegenüber dem Leistungsträger widersprechen.


Da es sich bei einer Psychotherapie um ein antrags- und genehmigungspflichtiges Verfahren handelt, beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung erst, nachdem Ihre Krankenkasse mit einer Kostenzusage die Leistungspflicht anerkennt bzw. wenn die Erbringung einer Kurzzeittherapie als genehmigt gilt.


Bitte beachten Sie, dass erst im Rahmen der ersten Terminsprechstunde geklärt wird, ob und wann in meiner Praxis Termine für weitere Terminsprechstunden, probatorische Sitzungen und Plätze für Akutbehandlung und Psychotherapie zur Verfügung stehen.   


 

Anmeldung und Ablauf für Privatpatienten:

 

Sofern Sie privat krankenversichert sind, empfehle ich Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob und in welchem Unfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Einige Krankenkassen beschränken die Kostenübernahme auf ein bestimmtes Stundenkontingent oder beschränken ihre Leistungen auf Ärzte bzw. ärztliche Psychotherapeuten.    

 

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung Ihres Kindes selbst tragen, als sogenannte Selbstzahler. In einem ersten Gespräch vereinbaren wir gemeinsam ein festes Stundenhonorar. Am Ende eines Monats bzw. Quartals erhalten Sie eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Sitzungen, die Sie selbst begleichen. Ein Einlesen der Krankenversichertenkarte ist in diesem Fall nicht notwendig.